Heiraten in
Dänemark

Immer noch ohne Geburtsurkunde! Allerdings mit Vollmacht und einem Antrag für ein Ehefähigkeitszeugnis.

Dokumentenservice ab 300 € !
…..Ohne Vermittlung eines Hochzeitstermins

Hochzeitsservice ab 500 € !
…..Mit Vermittlung eines Hochzeitstermins

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News

Aufgrund des kriegerischen Überfalls Russlands auf die Ukraine, müssen Dokumente aus der Ukraine NICHT mehr legalisiert sein !  Es werden also keine Apostillen benötigt !

Bitte beachten:

Da ich mich häufig nicht in Deutschland aufhalte, möchte ich Sie bitten, mich telefonisch nur über WhatsApp, Telegram, Viber oder Google Chat zu kontaktieren (aus der EU/Deutschland unter +49.152.24 24 36 56 und/oder aus Süd-, Mittel- und Nordamerika unter +595.982.25 40 04) !
Vielen Dank !

Leistungen

Unser Service
im Überblick

beratung Beratung

Kostenlose telefonische Beratung für deutschsprachige Paare – mit langjähriger Erfahrung in der Vermittlung, Unterstützung bei der Beschaffung, Übersetzung und Legalisierung von Dokumenten.

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vermittlung Vermittung

Vermittlung von Hochzeiten (ohne oder mit nur einer Übernachtung) mit Erfolgsgarantie, sofern das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wurde. Garantierte Terminvermittlungen auch ohne Geburtsurkunden !

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betreuung Betreuung

Kostenlose telefonische Hilfestellung und Beratung wenn deutsche Behörden nach der Hochzeit Probleme bereiten sowie Expressbearbeitung Ihrer Unterlagen und Dokumente.

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Über uns

Wir vermitteln Ihre
Traumhochzeit

Im 21sten Jahrhundert, im Zeitalter der sogenannten „Globalisierung“ habe ich persönlich etwas dagegen, dass bspw. deutsche Beamte und Politiker für sich das Recht in Anspruch nehmen, darüber bestimmen zu wollen, wer, wen heiraten darf und wer mit wem, wo zu leben hat!

Nach meiner eigenen Hochzeit in Dänemark beschloss ich, aufgrund meiner selbst gemachten negativen Erfahrungen mit den deutschen Behörden, eine Hochzeits-Vermittlungs-Agentur zu gründen, um somit anderen Paaren bei ihrer Hochzeit zu helfen.
Dan-Hochzeits-Service“ (DHS) arbeitet nunmehr seit fast 20 Jahren sehr erfolgreich als reine Online-Hochzeits-Service-Agentur, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, heiratswilligen und -fähigen Paaren, unabhängig von einer sexuellen Ausrichtung, eine unkomplizierte, schnelle und unbürokratische Hochzeit im liberalen Königreich Dänemark zu vermitteln.
Auch wenn sich seit 2019 einiges in Dänemark geändert hat, ist es noch immer wesentlich einfacher und schneller möglich, in Dänemark eine Hochzeit zu organisieren, als in Deutschland !
Meine Dienstleistung richtet sich in erster Linie an binationale Paare, denen das Heiraten in Deutschland außerordentlich erschwert wird, aber auch deutschen Heiratswilligen stehe ich sehr gern zur Seite !

ANMERKUNG:
Seit Sommer 2012 ist es auch allen gleichgeschlechtlichen Paaren (LGBT), unabhängig welcher Nationalität, möglich, sich in Dänemark das Ja-Wort zu geben!
Gleichgeschlechtliche Paare (LGBT) werden somit nach dem neuen dänischen Ehegesetz verheiratet. Im Heimatland der Paare und/oder in dessen Aufenthaltsland kann die Eheschließung nur anerkannt werden, wenn die dortige Gesetzgebung eine Anerkennung der eingetragenen Partnerschaft bzw. eine gleichgeschlechtliche Ehe (LGBT) vorsieht.

NEU:
Seit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen hat nun leider auch Dänemark die Bedingungen dahingehend verschärft, dass eine zentrale staatliche Prüfstelle (Agentur für FamilienRecht) aufgrund eines von den Paaren auszufüllenden 19seitigen Antragformulars darüber entscheidet, ob dem Paar ein Ehefähigkeitszeugnis, welches seit dem 01.01.2019 für eine Hochzeit in Dänemark verlangt wird, ausgestellt wird, oder auch nicht!
Wird dem Paar nun besagtes Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt, kann mit einem Standesamt ein Termin vereinbart werden. – Wird hingegen das Ehefähigkeitszeugnis versagt, gibt es keine Hochzeit ! – Die zuvor zu entrichtende Verwaltungsgebühr sowie die Anzahlung auf meine Servicegebühr sind dann trotzdem weg – und werden auch nicht zurückerstattet.

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Ablauf

Ein Leitfaden für
den perfekten Tag

Wie geht nun eine Hochzeitsplanung/Terminvermittlung über meine Agentur vonstatten?

Sie sollten sich zu einer ersten Kontaktaufnahme grundsätzlich telefonisch (aus der EU/Deutschland unter +49.152.24 24 36 56 und/oder aus Süd-, Mittel- und Nordamerika unter +595.982.25 40 04 – vorerst nur noch bspw. über WhatsApp; täglich von ca. 18.00 bis 09.00 Uhr) mit mir in Verbindung setzen, um mir Ihre ganz persönliche Situation zu schildern. Einer ersten Kontaktaufnahme bspw. per WhatsApp oder eMail (d-h-s@mail.de; rund um die Uhr) muss grundsätzlich immer ein ausführliches persönliches Gespräch, zumindest per Telefon, folgen !!!  Das Thema Heiraten in Dänemark ist seit dem 01.01.2019 zu komplex geworden, um dieses per eMail zu erläutern !
Ich kann Ihnen im Telefonat auch gleich konkret mitteilen, ob eine Hochzeit möglich sein wird oder nicht.

Sollte nun grundsätzlich eine Hochzeit in Frage kommen, senden Sie mir, sofern nicht schon geschehen, bspw. per WhatsApp Ihre eMail-Adresse zu, damit ich Ihnen meine Bankverbindung und mein Auftragsformular zusenden kann. Nachdem Sie mir dann das vollständig am Computer ausgefüllte, anschließend ausgedruckte, unterschriebe und wieder eingescannen Auftragsformular per eMail zugesendet, sowie parallel dazu Sie mir die Verwaltungsgebühr für die dänische Behörde (derzeit 255,00 EUR (1.900,00 DKK)) und meine Anzahlung (300,00 EUR) überwiesen haben, sende ich Ihnen, nach Eingang der Gebühren auf meinem Konto, die Vollmacht (dass ich zwischen Ihnen, der dänischen Prüfstelle und dem Standesamt der Vermittler bin) und den Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis zu.
In dieser eMail sind auch sämtliche Muster enthalten, wie Sie speziell die Ausweisdokumente einscannen und abfotografieren müssen. Weiterhin ist in dieser eMail ausführlich beschrieben, auf was Sie alles achten müssen und nicht vergessen dürfen.
Nachdem Sie dann beide Dokumente (Vollmacht und den Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis) ebenfalls vollständig am Computer ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und unterschrieben und Sie sämtliche benötigten Nachweise beisammen haben, scannen Sie alle Dokumente ein und senden mir alles per eMail zu.

Beachten Sie bitte, dass telefonisch oder über Messenger ab- oder angesprochene Sonderwünsche oder andere, für Sie, wichtige Hinweise an mich, wie bspw. der Hochzeitsort bzw. das Standesamt, oder ob es etwas bei einzelnen Dokumenten zu beachten gibt, grundsätzlich nur dann berücksichtigt werden können, wenn Sie mir diese auch per eMail mitgeteilt haben !  Denn nur, was mir auch per eMail mitgeteilt wurde, ist für mich relevant !

Sodann beginne ich mit der Prüfung auf Vollständigkeit, Qualität und Gutheißung Ihrer mir geschickten Dokumente. Erst wenn mir alle Dokumente in der geforderten Qualität und Quantität vorliegen, bearbeite und stelle ich Ihre Dokumente entsprechend der Forderungen der dänischen staatlichen Prüfstelle zusammen und sende diese dann an die dänische staatliche Agentur für FamilienRecht weiter.
Die Bearbeitungszeit nimmt ca. eine Woche (5 Arbeitstage) in Anspruch !

Bitte beachten:
Nachdem Sie mir Ihre Dokumente zugeschickt haben, sollten Sie dafür Sorge tragen, dass Sie bis zur Entscheidung telefonisch immer erreichbar sind !  Für den Fall, dass es Nachfragen gibt, muss ich Sie auf schnellstem Wege erreichen können !

Nachdem mir aus Dänemark die Entscheidung, ob ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wurde oder auch nicht*, mitgeteilt wurde, werde ich Sie umgehend darüber per eMail informieren und darum bitten (und zugleich auffordern), mir die sodann verdiente ServiceGebühr (Restzahlung) plus eventuelle Zuschläge zu überweisen. Erst nach Eingang des Geldes, vereinbare ich Ihren Hochzeitstermin mit dem entsprechenden dänischen Standesamt. Nach erfolgter Terminbestätigung vom Standesamt, bekommen Sie dann sämtliche Informationen über den Ablauf Ihrer Hochzeit (wie Ort, Datum, Entfernung usw.) ebenfalls wieder per eMail von mir zugeschickt.
Für Ihre pünktliche Anreise mit den benötigten Original-Dokumenten (Personalausweis und oder Reisepass mit Visum oder Aufenthaltstitel – sofern zutreffend) sind dann wieder ausschließich Sie verantwortlich…..

Grundsätzlich sind Hochzeiten nur für Asylberwerber und Personen, die sich mit » Duldung « in Deutschland (oder in einem anderen EU-Land) aufhalten, NICHT möglich !
Eine » Aufenthaltsgestattung « reicht ebenfalls nicht aus! Sie müssen entweder einen gültigen Aufenthaltstitel (gültige Fiktionsbescheinigung reicht auch) oder ein gültiges Visum besitzen !
Ansonsten können alle ausländische und deutsche Bürger, die sich legal in Deutschland und der EU aufhalten und volljährig sind, auch in Dänemark heiraten, was einer von vielen Vorteilen ist, denn in Deutschland ist das zumeist nicht der Fall !

* Bitte beachten:
Wurde ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt, werden meine entsprechende ServiceGebühr (Restzahlung) plus eventuell angefallene Zuschläge sofort zur Zahlung fällig – spätestens 10 Tage nach Zahlungsaufforderung, befinden Sie sich automatisch im Zahlungsverzug !
Wurde kein Ehefähigkeitszeugnis von der Prüfstelle der dänischen Agentur für FamilienRecht ausgestellt, wird Ihnen der DokumentenService in Rechnung gestellt (also mindestens die Anzahlung wird einbehalten) !
Wurde eine Nachforderung von Seiten der dänischen Prüfstelle der dänischen Agentur für FamilienRecht gestellt, dass also noch weitere Dokumente, oder eingereichte Dokumente in einer besseren Qualität nachgereicht werden sollen, erstelle ich eine Zwischenrechnung. Denn die weitere Bearbeitung der nachgereichten Dokumente kann sich dann über Monate hinziehen ! Es bleibt dann nur noch die Nachforderungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR als Restsumme offen, welche dann erst nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses fällig wird ! Bitte haben Sie dafür Verständnis !
Bitte ebenfalls beachten:
Alle, mir zugesandten Dolumente, müssen in einer hohen Auflösung (also in bester Qualität) sein ! – Unscharfe bzw. schlecht lesbare Dokumente gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern sie von der dänischen Behörde beanstandet werden ! Die eventuell dabei entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Auftraggeber ! Denn nur er ist für die Qualität der mir zur Verfügung gestellten Dokumente verantwortlich !

Nachfolgende Dokumente werden in der Regel benötigt:

  • Personalausweis / Reisepass
    Um sich ausweisen zu können, muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass (oder vorläufiger Ausweis) vorgelegt werden !
  • Aufenthaltstitel / Visum
    Von ausländischen Bürgern muss ein gültiger Aufenthaltstitel oder ein gültiges Visum vorliegen, welcher/welches Voraussetzung ist, um nach Dänemark einreisen zu dürfen !
  • Erw. Meldebescheinigung
    Dokumentation von der Meldebehörde über Wohnsitz, Nationalität und Familienstand ! Aus Ländern in denen es kein Meldesystem gibt, muss ein entsprechendes „Ersatzdokument“ beschafft werden !
  • Scheidungs- / Sterbeurkunde
    Sofern zutreffend, werden ausländische Scheidungs- bzw. Sterbeurkunden (außerhalb der EU) grundsätzlich nur mit Legalisierung akzeptiert ! Deutsche Scheidungsurkunden nur mit Rechtskraftvermerk !
  • Auftrag & Vollmacht
    Dan-Hochzeits-Service muss von jedem Paar schriftlich beauftragt und jetzt auch zusätzlich bevollmächtigt werden, den Antrag für ein Ehefähigkeitszeugnis bei der dänischen Agentur für FamilienRecht einreichen zu dürfen !
  • Antrag Ehefähigkeitszeugnis
    Mittels dieses 19seitigen auszufüllenden Antrags wird von der Agentur für FamilienRecht u.A. entschieden, ob ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann, oder auch nicht !

Achtung: Bitte NUR Farbscans/Farbkopien aller Ihrer Dokumente per eMail zusenden. Durch das Kopieren und dann wieder Einscannen Ihrer Kopien würde ein zu großer Qualitätsverlust entstehen.

Preise

Allgemeine
Preisübersicht

Visuelle Darstellung der wichtigsten ServicePauschalen:

DokumentenService

Das Paar muss sich selbst mit der Agentur für FamilienRecht und dem Standesamt in Verbindung setzen !

ab 300,00 € - Ohne Vermittlung eines Hochzeittermins Jetzt anfragen
HochzeitsService

Für ledige Paare (Hochzeit muss innerhalb von 4 Monaten stattfinden)
Anzahlung: 300,00 € !

ab 500,00 € + Aufpreis geschiedene / verwitwete Paare 50,00 €
+ Verwaltungsgebühr für Dänemark
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Terminvorabreservierung Terminverschiebung

Für jegliche Art der Verschiebung und Vorabreservierung von Terminen werden 100 € fällig !

jeweils 100,00 € Jetzt anfragen
Mehr erfahren * Alle Preise beziehen sich auf das Hochzeitspaar nicht auf Einzelpersonen. Die Hochzeitstermine müssen nach Erstellung des Ehefähigkeitszeugnisses in der Regel innerhalb von vier Monaten wahrgenommen werden.
Kontakt

Ihr Weg zur
Traumhochzeit
beginnt jetzt.

Heiraten in Dänemark
Dieter Masche
Nachtigallenweg 8
D-31582 Nienburg (Weser) – Deutschland

Mobil: +49.152.24 24 36 56 und/oder
+595.982.25 40 04
(vorläufig nur noch über WhatsApp, Viber, Telegram oder Google-Chat erreichbar !)

E-mail: d-h-s@mail.de

Persönliche telefonische Kontaktaufnahme täglich zwischen ca. 18.00 bis 09.00 Uhr !
(Sie können selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten versuchen, Kontakt mit mir aufzunehmen – wenn ich im Büro bin, gehe ich natürlich auch ans Telefon !)




    Welchen Service möchten Sie in Anspruch nehmen?

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    FAQ

    Fragen und
    Antworten

    01 Häufig gestellte Fragen

    Eine im Königreich Dänemark angestrebte Ehe lässt sich auch nach der neuen Gesetzeslage immer noch einfacher umsetzen als in Deutschland oder anderen (EU-)Ländern. In Dänemark werden bspw. immer noch weniger Dokumente als in Deutschland verlangt ! Eine im liberalen Dänemark geschlossene Ehe ist zudem in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt rechtswirksam – sie muss also nicht erst anerkannt werden ! In allen anderen Ländern müssen die Trauscheine anerkannt und in Ländern außerhalb der EU auch noch legalisiert werden.
    Ihnen steht grundsätzlich jedes Standesamt in Dänemark für Ihre Hochzeit zur Verfügung. In welchem Standesamt Sie heiraten möchten, besser gesagt können, hängt einerseits von Ihren Wünschen und andererseits von der Kapazität der Standesämter ab.
    Wobei ich „meine“ Paare in der Regel in ein Standesamt vermittle, wo es die besten Hochzeiten in ganz Dänemark gibt !

    Alle Ausländer und Deutsche die sich legal in Deutschland/der EU aufhalten…..
    Ausgenommen sind Asylbewerber und Ausländer, die nur mit »Duldung« in Deutschland bzw. der EU leben.
    Seit Mitte 2012 können auch gleichgeschlechtliche Paare den Bund der Ehe in Dänemark eingehen, egal woher sie kommen !

    Meine ServicePauschalen beginnen ab 300,- EUR* (für den DokumentenService und 500,00 EUR bzw. 550,00 EUR für eine Terminvermittlung, bei Sonderwünschen berechne ich die angegebenen Aufpreise), hinzu kommt die Verwaltungsgebühr für die dänische Agentur für FamilienRecht, die derzeit bei 1.900,00 DKK (255,00 EUR) liegt. Diese müssen Sie mir vorab überweisen. Ansonsten entstehen nur noch die Kosten für An- und Abreise sowie für die Unterkunft und Verpflegung, abgesehen von den Kosten für die Kopien Ihrer Dokumente und ggf. der Legalisierung und Übersetzung von ausländischen Scheidungsurteilen oder Sterbeurkunden.

    02. Häufig gestellte Fragen

    Ja, es kann jede Person in Dänemark heiraten, die dort legal einreisen darf und die notwendigen Dokumente vorlegt. Von daher ist eine legale Einreise mit einem Touristen-Visum (Schengen-Visum) sowie eine Trauung in Dänemark problemlos möglich.
    Auch Personen mit einem Aufenthaltstitel, einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltsbefugnis (Fiktionsbescheinigung (§ 81, Abs. 4)), können in Dänemark einreisen und heiraten. Selbst Personen, die mit einem Au-Pair- oder Studenten-Visum (nationales D-Visum) eingereist sind und welche nach deren Ablauf durch einen befristeten Aufenthaltstitel ersetzt wurden, sind berechtigt in Dänemark zu heiraten !

    Nach der Gesetzesänderung besteht ein völlig anderer Ablauf. Erst nach der Ausstellung/Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses wird ein Termin bei einem dänischen Standesamt vereinbart. Was das Übernachten im Ort, wo Sie getraut werden, angeht, so wird das von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich gehandhabt ! So braucht man bei einigen Standesämtern nur noch am Tage der Trauung anzureisen, sich mit den Personalsuasweisen/Pässen und eventuell mit einem gültigen Aufenthaltstitel bzw. Visum auszuweisen und wird anschließend gleich getraut. Andere Standesämter halten hingegen an ihren Anmeldetag mindestens einen Tag vor der Trauung fest. Weshalb man dann mindestens eine Übernachtung in Kauf nehmen muss !

    Ja, eine in Dänemark geschlossene Ehe ist in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt anerkannt (Auskunft vom Bundesministerium des Innern in Berlin) !
    Grundlage hierfür sind Abkommen zwischen Dänemark und Deutschland sowie innerhalb der EU. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass einzelne Behörden in Deutschland eine Legalisierung (Apostille) vom dänischen Außenministerium auf dem Trauschein verlangen. – Was jedoch nicht rechtens ist…..

    Prinzipiell nein ! – Trauzeugen werden Ihnen in der Regel (kostenlos) vom jeweiligen Standesamt gestellt. Sollten Sie jedoch nicht an den entsprechenden „Wochentagen“ sondern z.B. an einem Samstag heiraten wollen, dann müssen Sie bei einzelnen Standesämtern Ihre eigenen Trauzeugen mitnehmen….

    Diese Urkunden brauchen grundsätzlich nur noch mit einer Apostille versehen werden. Denn Dänemark ist seit dem 01.01.2007 dem Apostillen-Abkommen (Haager Apostillenübereinkommen) beigetreten. In den meisten Fällen erhält man die Apostille im Außenministerium in dem Land, in dem das zu legalisierende Dokument ausgestellt wurde.
    Eine Liste der Unterzeichnerstaaten finden Sie hier:
    https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/status-table/print/?c

    Inzwischen müssen auch Scheidungsurteile (und Sterbeurkunden) aus Thailand von mindestens dem thailändischen Außenministerium und von der dänischen Botschaft in Bangkok legalisiert werden.

    03. Häufig gestellte Fragen

    Nein, was die Geburtsurkunde angeht, ihr Ausstellungsdatum ist ohne Bedeutung. In aller Regel wird eine Geburtsurkunde einmal, und zwar zur Geburt, ausgestellt. Sollte diese verloren gegangen sein, lässt man sich eine Zweitschrift ausstellen. Es werden allerdings keine Geburtsurkunden von Ihnen verlangt – sollten Sie bereits gemeinsame Kinder haben, dann müssen die Geburtsurkunden Ihrer Kinder eingereicht werden !
    Anders ist es mit der erweiterten Meldebescheinigung, sie darf nicht älter als maximal 4 Monate sein (zum Zeitpunkt der Vorlage bei der dänischen Behörde) !

    Um die Authentizität eines Scheidungs-Urteils (oder einer Sterbe-Urkunde) zu bestätigen, muss das Dokument legalisiert werden und zwar in dem Land, in dem die Scheidung (Sterbe-Urkunde oder was auch immer) ausgestellt worden ist. Eine Legalisierung bedeutet eine Bestätigung der Unterschrift und der Kompetenz des Ausfertigers/Ausstellers dieses Dokumentes.
    Es gibt zwei Arten von Legalisierungen. Bei den Staaten, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, müssen die Urkunden vom jeweiligen Außenministerium mit einem Apostillen-Stempel versehen werden.
    Bei allen anderen Staaten muss eine dreiteilige Legalisierung vorgenommen werden.

    • Zuerst muss das betreffende Fachministerium (normalerweise das Justizministerium, in einigen Ländern das Innenministerium) die Person, die das Dokument ausgefertigt hat, legalisieren.
    • Danach muss das Außenministerium die Person des Fachministeriums, die den Ausfertiger legalisiert hat, legalisieren.
    • Zum Schluß muss dann die örtliche dänische Botschaft oder das dänische Konsulat die Person des Außenministeriums, die die Person des Fachministeriums legalisiert hat, legalisieren. (Das ist vertretungsmäßig auch in der deutschen Botschaft bzw. im deutschen Konsulat möglich – jedoch nur, wenn es in dem Land weder eine dänische Botschaft noch ein dänische Konsulat gibt!)

    Beachten Sie bitte, dass bei einer Legalisierung das Original-Dokument und nicht die Übersetzung legalisiert wird, welches dann (nach der Legalisierung) in deutsch, englisch oder dänisch übersetzt werden muss ! Bitte beim Übersetzen darauf achten, dass auch der Apostillen-Stempel übersetzt wird (sofern er nicht international ist) !
    Beachten Sie bitte auch, dass es nicht die Unterschrift des Übersetzers/Dolmetschers ist, die legalisiert wird !
    Einen Überblick aller weltweiten dänischen Botschaften und Konsulate finden Sie hier !

    04. Häufig gestellte Fragen

    Nein, denn ich betreibe kein Reisebüro und darf daher auch keine Buchungen vornehmen.
    Zur Reservierung einer Unterkunft genügt oft nur ein Anruf. Sollten Sie jedoch eine Reservierung durch mich wünschen, so erledige ich das natürlich auch gern für Sie.

    Seit dem 01.04.2006 gibt es in Dänemark ein neues Gesetz, in dem die Standesämter angewiesen werden, keine Namensänderungen mehr vorzunehmen. Das heisst also, dass jeder wieder mit seinem eigenen Namen zurück nach Deutschland fahren muss – jedoch als Ehepaar !
    In Ihrem Heimatort in Deutschland können Sie dann, wenn gewünscht, auf Ihrem zuständigen Standesamt für ca. 17,00 EUR Ihre entsprechende Namensänderung durchführen lassen.

    Diese Angaben stehen auf dem Informationsblatt für das junge Brautpaar zum Thema: „Nach der Hochzeit – und nun ?“, welches ich Ihnen, nach der Terminbestätigung, zusammen mit weiteren Informationen, zusende.

    Ausländische Dokumente, insbesondere Scheidungsurteile sowie Sterbeurkunden (außerhalb des EU-Raumes), müssen grundsätzlich im jeweiligen Heimatland, zumeist vom Außenministerium, legalisiert werden !
    Es gibt zwei Arten von Legalisierungen. Bei den Staaten, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, müssen die Urkunden vom jeweiligen Außenministerium mit einem Apostillen-Stempel versehen werden. Bei allen anderen Staaten muss eine dreiteilige Legalisierung erfolgen:
    Die erste Legalisierung muss vom jeweiligen Justiz- oder Innenministerium, die Zweite vom jeweiligen Außenministerium und die dritte Legalisierung von der zuständigen dänischen Botschaft bzw. vom dänischen Konsulat vollzogen werden !
    Einen Überblick aller weltweiten dänischen Botschaften und Konsulate finden Sie hier !
    Alle Dokumente, die nicht in deutscher, dänischer oder englischer Sprache sind, müssen in eine der Sprachen übersetzt und, wie bereits erwähnt, eventuell auch legalisiert werden !
    Asylbewerber und Personen, die sich mit „Duldung“ bzw. mit einer „Aufenthaltsgestattung“ in Deutschland bzw. der EU aufhalten, haben, wie ebenfalls schon erwähnt, leider keine Chance in Dänemark zu heiraten !

    Aufgrund des kriegerischen Überfalls Russlands auf die Ukraine, müssen Dokumente aus der Ukraine NICHT mehr legalsiert sein ! Es werden also keine Apostillen benötigt !

    Bitte beachten:

    Da ich mich häufig nicht in Deutschland aufhalte, möchte ich Sie bitten, mich telefonisch nur über WhatsApp, Telegram, Viber oder Google Chat zu kontaktieren (+49.152.24 24 36 56* und/oder +595.982.25 40 04) !
    Vielen Dank !

    Sollten Ihre Fragen noch nicht vollständig beantwortet worden sein, dann nehmen Sie bitte per Telefon oder E-Mail Kontakt mit mir auf!

    Bitte beachten:
    Sie müssen sich nach der Trauung in Dänemark grundsätlich nur dann zu Ihrem zuständigen Standesamt an Ihrem Wohnort begeben, wenn Sie eine Namensänderung wünschen ! Anderenfalls gehen Sie nur zum Einwohnermeldeamt (also dort hin, wo Sie sich Ihre erweiterten Meldebescheinigung(en) haben ausstellen lassen), um die Ehe registrieren zu lassen !
    Beim deutschen Standesamt muss Ihre Ehe weder „überprüft“, „nachbeurkundet“ oder anderweitig „anerkannt“ werden !
    Eine in Dänemark geschlossene EHE, ist in der Bundesrepunlik Deutschland uneingeschränkt rechtswirksam ! – Aussage des Bundesministerium des Innern in Berlin !