Heiraten in Dänemark - Kosten

Service & Preise

Mein Service für Sie

Schwerpunkte:

  • Ausführliche und kostenlose Beratung vorab ausschließlich am Telefon zur Vorbereitung Ihrer Hochzeit in Dänemark in deutsch
  • Fachliche Beratung mit knapp zwei Jahrzehnten Erfahrungen in Bezug auf die Vermittlung von Hochzeiten in Dänemark, darunter auch, was die Beschaffung, Übersetzung und Legalisierung Ihrer Unterlagen/Dokumente angeht.
  • Expressbearbeitung Ihrer Unterlagen/Dokumente
  • Vermittlung (Organisation) von Hochzeiten (in aller Regel ohne, oder mit nur einer Übernachtung) mit Erfolgsgarantie, sofern das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wurde !
  • Garantierte Terminvermittlungen auch ohne Geburtsurkunden !!!
  • Kostenlose telefonische Hilfestellung und Beratung wenn deutsche Behörden nach der Hochzeit Probleme bereiten

 

 

Zu einem Pauschalpreis ab 500,00 EUR (wenn beide Partner ledig sind) biete ich Ihnen:

  • Ausführliche (kostenlose) Beratung mit der Vermittlung aller notwendigen Informationen über alle beizubringende Unterlagen/Dokumente entsprechend Ihrer persönlichen Situation.
  • Die ServicePauschalen (500,00 bzw. 550,00 EUR) können nur garantiert werden, wenn Sie mir die Dokumente so zuschicken, wie ich, bzw. die dänische Prüfstelle es verlangen. Jedes Dokument muss eine separate PDF-Datei sein ! Also jeder Pass, jeder Ausweis, jede erweiterte Medebescheinigung, jede Scheidungsurkunde usw., müssen immer eine eigene/einzelne PDF-Datei sein ! Schickt man mir bspw. jede Doppelseite eines Passes immer als einzelnes Foto oder als einzelne PDF-Seite zu und ich muss dann aus allen Einzelseiten den Pass zu einer einzelnen PDF-Datei zusammenfassen, fallen zusätzlich Gebühren an !
    Ausnahme: Seit Kurzem verlangt die dänische Prüfstelle, dass Ausweisdokumente auch noch zusätzlich abfotografiert werden müssen. Diese Fotos von Ausweisen, Aufenthaltstiteln und Reisepässen senden Sie mir bitte auch nur als Fotos zu ! Bitte erstellen Sie daraus KEINE PDF-Dokumente ! – Vielen Dank !
  • Prüfung aller mir geschickten Unterlagen/Dokumente auf Vollständigkeit, Qualität und Richtigkeit (nach zuvor schriftlich erteiltem Auftrag und Zusendung aller benötigter Dokumente !). Für die Qualität der mir von Ihnen zugesandten Dokumente sind jedoch nur Sie verantwortlich ! Desahlb mir bitte ausschließlich sämtliche Dokumente in bester Qualität zusenden !!! Weiterleitung der Unterlagen/Dokumente an die zuständige dänische Agentur für FamilienRecht…..
    (Bei Paaren, wo ein oder auch beide Partner bereits verheiratet waren, jetzt also geschieden bzw. verwitwet sind, beträgt der Pauschalpreis 550,00 EUR !)
  • Vermittlung und Buchung Ihres Hochzeits-Termins (nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses), in der Gemeinde (Kommune), in der Sie getraut werden…..
    Nach Verbuchung der ServiceGebühr (Restzahlung) auf meinem Konto, vereinbare ich bei einem entsprechenden Standesamt in Dänemark Ihren Hochzeitstermin. Anschließend erfolgt an Sie die Übermittlung des bestätigten Hochzeits-Termins, des Hochzeits-Orts sowie des Standesamtes, in der Ihre Trauung vollzogen wird.
  • Die ServiceGebühr wird in der Regel in zwei Schritten fällig ! Eine Anzahlung in Höhe von 300,00 EUR ist gleichzeitig mit dem Einreichen meines Auftragsformulares und der Überweisung der VerwaltungsGebühr für die dänische Behörde zu entrichten. Die Restzahlung ist fällig, wenn ich von der dänischen Agentur für FamilienRecht die Information über die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erhalten habe ! Sollte kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden, stelle ich den DokumentenService in Rechnung (ich behalte somit zumindest die Anzahlung (300,00 EUR) ein), da ich Ihre Dokumente ja bearbeiten und zusammenstellen musste.
    Eine Rückerstattung der VerwaltungsGebühr von der dänischen Agentur für FamilienRecht und meiner Anzahlung (wenn kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wurde) ist NICHT möglich !
    Ein dritter Schritt kommt hinzu, wenn es eine Nachforderung der dänischen Prüfstelle geben sollte. Denn dann stelle ich eine Zwischenrechnung aus. In der Zwischenrechnung wird die bis dahin geleistete Dienstleistung abgerechnet und zur Zahlung fällig. Es bleibt dann nur noch die inzwischen angefallene NachforderungsGebühr in Höhe von 50,00 EUR offen, welche dann nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses fällig wird !
  • Zur Verfügungstellung meines Informationsblattes für das junge Brautpaar zum Thema: „Nach der Hochzeit – und nun ?“, mit entsprechenden Informationen wie z.B. über nun notwendige Ämtergänge, Versicherungsabschlüsse usw…..
  • Zur Verfügungstellung diverser Dokumente was bspw. die Rechtsgültigkeit der Ehe, die Möglichkeiten der Beantragung des deutschen Aufenthaltstitels oder eventueller Legalisierungen usw. angeht.

 

Anmerkung:

  • Aufgrund der neuen Gesetzeslage in Dänemark wird es vorläufig weder Blitz-, noch Express-Hochzeiten (Termine innerhalb von 03 – 07 Tagen bzw. 08 – 14 Tagen) geben !!! – Ob es überhaupt noch einmal Blitz- oder Express-Hochzeiten geben wird, hängt davon ab, wie sich die Zusammenarbeit mit der dänischen Agentur für FamilienRecht zukünftig gestalten wird….
  • Sie erhalten die Informationen zu Ihrer Hochzeit erst, nachdem die Gebühren komplett auf meinem Konto gutgeschrieben wurden !!!
    Noch einmal im Klartext:
    Zuerst muss das Geld auf meinem Konto eingegangen sein, dann erst gehen die Hochzeitsinformationen an Sie heraus ! – Bitte immer daran denken ! – Das stellte aber bisher noch NIE ein Problem dar !

    • Sollten einzelne Unterlagen/Dokumente zur Terminbeschaffung vorerst nur in Form einer Kopie (z.B. als PDF-Dokument durch eMail zugesandt) vorgelegen haben, weil das Original noch per Post aus dem Heimatland unterwegs ist, ist das weder für die Terminbeschaffung noch für die Hochzeit selbst ein Problem und somit auch in Ordnung. Denn in aller Regel werden nur digitale Kopien der Dokumente von der Agentur für FamilienRecht verlangt. Die einzigsten Originaldokumente, die Sie benötigen, sind Ihre Pässe bzw. Personalausweise (und wo zutreffend die Aufenthaltstitel), die Sie zur Hochzeit im Standesamt zur Identifizierung vorlegen müssen !
    • Zur reinen ServicePauschale kommen jeweils 100,00 EUR hinzu, wenn die Hochzeit an bestimmten Tagen stattfinden soll, die besonders gefragt sind, wie bspw. zu Silvester oder an Daten wie den 19.09.19; 20.02.20 usw……

 

 

Gegen einen kleinen Aufpreis erhalten Sie nachfolgende Dienstleistungen:

  • Bei Bedarf, Vermittlung der An- und Abreise zum/vom Hochzeits-Ort in Dänemark
  • Bei Bedarf, Legalisierung der Eheurkunde(n) beim dänischen Außenministerium
  • Bei Bedarf, Einholung neuer Eheurkunden bspw. bei Verlust
  • Bei Bedarf, Hochzeits-Termin-Verschiebungen bzw. wiederholte Terminbeschaffung nach Ablehnung oder nach eigener Absage durch das Paar
  • Bei Bedarf, Hilfestellung beim Aufsetzen von Schreiben an amtliche Behörden (wie bspw. ans Ausländeramt), sofern Probleme bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels auftreten und Sie dabei Hilfe benötigen

 

An dieser Stelle möchte ich Sie darauf hinweisen, dass neben meiner ServicePauschale und den ev. Aufpreisen, weitere Kosten für Sie entstehen – und zwar:

  • Wie bereits erwähnt für die An- und Abreise zum Standesamt in Dänemark sowie für die Unterkunft (für eventuelle Übernachtungen) in der Gemeinde, in der Sie heiraten, sowie für die Verpflegung für diese Tage.
    Sollten Sie auf einer Insel getraut werden, kommen die Überfahrt (hin und zurück) für Sie und ev. auch Ihr PKW mit einer Fähre hinzu !
  • Gem. § 13. Abs. 3 des dänischen Trauungs-Gesetzes werden für die Bearbeitung/Überprüfung der Unterlagen/Dokumente zur Trauung eine „VerwaltungsGebühr“ in Höhe von derzeit 1.900,00 DKK (255,00 EUR), berechnet. Die Summe wird ausschließlich vorab per Überweisung zur Zahlung fällig !!!

 

Hinweis:
Die „VerwaltungsGebühr“ für die dänische Agentur für FamilienRecht sowie meine Anzahlung sind ausschließlich im Voraus zu überwiesen ! Denn bevor überhaupt mit einer Sachbearbeitung der eingereichten Dokumente begonnen werden kann, müssen Sie mir parallel zum Zusenden Ihrer Dokumente die 255,00 EUR „VerwaltungsGebühr“ für die dänische Agentur für FamilienRecht und die 300,00 EUR „Anzahlung“ überweisen !!!

Hier können Sie die Preisliste aller eventueller zusätzlicher Preise einsehen !

Die Bankverbindung für Ihre Überweisungen teile ich Ihnen rechtzeitig per eMail mit !!!
Reine Blitz-Hochzeiten (innerhalb 03 bis 07 Tage, vom Erhalt aller benötigten Dokumente bis zum Hocheitstermin) sind wegen der neuen Gesetzgebung, nicht mehr möglich !!!
Ein Express-Zuschlag für eine Terminbeschaffung innerhalb von ca. 03 bis 07 Tagen (nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses), wird jedoch nur bei Erfolg fällig !!!

 

Anmerkung zu den Unterkünften:
In den meisten kleineren Hotels, in Gasthäusern und privaten Pensionen in Dänemark muss man sich grundsätzlich darauf einstellen, dass man sich Bad/Dusche und WC mit anderen Mitbewohnern teilen muss !!! Wer das nicht möchte, sollte tunlichst bei der Unterkunftssuche darauf achten, dass zum Zimmer ein eigenes Bad, eine eigene Dusche und WC dazugehören !!!
Von daher sollten neuere Hotels oder reine Ferienwohnungen oder Ferienhäuser bevorzugt werden ! Man muss dann allerdings mit Übernachtungspreisen von ca. 100,00 bis 150,00 EUR/Nacht für Hotels, bzw. mit über 200,00 EUR/Nacht für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser, immer für 2 Personen (für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser bis zu 6 Personen), rechnen !
Wer mit dem „Teilen“ kein Problem hat, bekommt schon Übernachtungsmöglichkeiten ab ca. 50,00 bis 80,00 EUR/Nacht (für 2 Personen) !

 

Wichtiger Hinweis:
Nachdem Sie mich beauftragt haben, sind ausschließlich Sie und ich (Auftraggeber und DHS) Vertragspartner !!! Sie als Auftraggeber haben also keinen Rechtsanspruch auf Zustellung bzw. Übermittlung der von mir mit den dänischen Behörden geführten Korrespondenzen !!! Sie erhalten also weder die originalen Zu- bzw. Absagen bezüglich der Ehefähigheitszeugnisse, noch die Terminbestätigungen, welche mir von der Agentur für FamilienRecht bzw. vom Standesamt zugesandt werden !
Ein unterschriebener und angenommener Auftrag verliert nach erfolgter Dienstleistung, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres, seine Gültigkeit und muss erneut erteilt werden !

 

Ausschluss:
Nach Übermittlung aller notwendigen Informationen und der Bestätigung des Hochzeits-Termins sind Sie selbst für die Einhaltung des Ihres Hochzeitstermins innerhalb der Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses verantwortlich !!!
Sollte die Agentur für FamilienRecht die Erteilung/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses verweigern (also nicht ausstellen), sind Sie verpflichtet, die Gebühr für den DokumentenService, zu zahlen (die Anzahlung wird einbehalten !). Schließlich musste ich ja alle Ihre Dokumente vollumfänglich bearbeiten und auch einreichen !!!
Ausserdem übernehme ich keinerlei Haftung für Qualität und Ausstattung der einzelnen Unterkünfte ! Denn bei den zumeist privaten Zimmervermietungen bestehen im Punkt Ausstattung und Qualität einige Unterschiede gegenüber deutschen Standards. Jedes Paar hat jedoch die Möglichkeit sich auf den Websites der Vermieter ausführlich über die anzumietetenden Räumlichkeiten vor Reiseantritt zu informieren und entscheidet somit selbst, welche Räumlichkeiten angemietet werden oder nicht !!!

 

Weitere Infos

DokumentenService

DokumentenService ( » Die „kleine“ Lösung « – Bis zu 80 Seiten/Bilder 300,00 EUR / über 80 Seiten/Bilder 400,00 EUR; auch abhängig ob es sich um ledige oder geschiedene/verwitwete Paare handelt, 300,00 bzw. 350,00 EUR / 400,00 bzw. 450,00 EUR)
Ich führe für Sie, entsprechend Ihrer persönlichen Situation, die Dokumentenbearbeitung und -zusammenstellung durch und stelle Ihnen die Dokumente geordnet als PDF-Dateien, fertig zum Einreichen an die Agentur für FamilienRecht, zusammen – ohne diese an die Agentur für FamilienRecht zu senden und ohne Ihnen anschließend einen Hochzeits-Termin zu vermitteln – Standesamt und Termin suchen/besorgen Sie sich also selbst !
Die 300,00 bzw. 350,00 bis 400,00 bzw. 450,00 EUR für den DokumentenService werden auch dann fällig, wenn eine Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis wider Erwarten von den dänischen Behörden abgelehnt bzw. nicht erstellt wird, oder das Paar (der Auftraggeber) den Auftrag selbst zurück zieht !
Denn ich habe Ihre Dokumentenbearbeitung und -zusammenstellung ja bereits durchgeführt……
Achtung:
Nachdem mir der Hochzeits-Termin aus Dänemark (mündlich und/oder schriftlich) bestätigt wurde und das Paar (der Auftraggeber) die Hochzeit wieder absagt, sind die einzelnen ServicePauschalen plus eventuelle Zusatzleistungen trotzdem in voller Höhe zu entrichten ! – Denn ich habe dann bereits meinen Teil des Vertrages erfüllt !!!