Im 21sten Jahrhundert, im Zeitalter der sogenannten "Globalisierung" habe ich persönlich etwas dagegen, dass bspw. deutsche Beamte und Politiker für sich das Recht in Anspruch nehmen, darüber bestimmen zu wollen, wer, wen heiraten darf und wer mit wem, wo zu leben hat !!!
Nach meiner eigenen Hochzeit in Dänemark beschloss ich, aufgrund meiner selbst gemachten negativen Erfahrungen mit den deutschen Behörden, eine Hochzeits-Vermittlungs-Agentur zu gründen, um somit anderen Paaren bei ihrer Hochzeit zu helfen.
» Dan-Hochzeits-Service « (DHS) arbeitet nunmehr seit fast 20 Jahren sehr erfolgreich als reine Online-Hochzeits-Service-Agentur, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, heiratswilligen und -fähigen Paaren, unabhängig von einer sexuellen Ausrichtung, eine unkomplizierte, schnelle und unbürokratische Hochzeit im liberalen Königreich Dänemark zu vermitteln.
Auch wenn sich seit 2019 einiges in Dänemark geändert hat, ist es noch immer wesentlich einfacher und schneller möglich, in Dänemark eine Hochzeit zu organisieren, als in Deutschland !
Meine Dienstleistung richtet sich in erster Linie an binationale Paare, denen das Heiraten in Deutschland außerordentlich erschwert wird, aber auch deutschen Heiratswilligen stehe ich sehr gern zur Seite !
ANMERKUNG:
Seit Sommer 2012 ist es auch allen gleichgeschlechtlichen Paaren (LGBT), unabhängig welcher Nationalität, möglich, sich in Dänemark das Ja-Wort zu geben !
Gleichgeschlechtliche Paare (LGBT) werden somit nach dem neuen dänischen Ehegesetz verheiratet. Im Heimatland der Paare und/oder in dessen Aufenthaltsland kann die Eheschließung nur anerkannt werden, wenn die dortige Gesetzgebung eine Anerkennung der eingetragenen Partnerschaft bzw. eine gleichgeschlechtliche Ehe (LGBT) vorsieht.
NEU:
Seit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen hat nun leider auch Dänemark die Bedingungen dahingehend verschärft, dass eine zentrale staatliche Prüfstelle (Agentur für FamilienRecht) aufgrund eines von den Paaren auszufüllenden 19seitigen Antragformulars darüber entscheidet, ob dem Paar ein Ehefähigkeitszeugnis, welches seit dem 01.01.2019 für eine Hochzeit in Dänemark verlangt wird, ausgestellt wird, oder auch nicht !
Wird dem Paar nun besagtes Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt, kann mit einem Standesamt ein Termin vereinbart werden. – Wird hingegen das Ehefähigkeitszeugnis versagt, gibt es keine Hochzeit ! – Die zuvor zu entrichtende VerwaltungsGebühr sowie die Anzahlung auf meine ServiceGebühr sind dann trotzdem weg – und werden auch nicht zurück erstattet.....
Um sich ausweisen zu können, muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass (oder vorläufiger Ausweis) vorgelegt werden !
Von ausländischen Bürgern muss ein gültiger Aufenthaltstitel oder ein gültiges Visum vorliegen, welcher/welches Voraussetzung ist, um nach Dänemark einreisen zu dürfen !
Dokumentation von der Meldebehörde über Wohnsitz, Nationalität und Familienstand ! Aus Ländern in denen es kein Meldesystem gibt, muss ein entsprechendes "Ersatzdokument" beschafft werden !
Sofern zutreffend, werden ausländische Scheidungs- bzw. Sterbeurkunden (außerhalb der EU) grundsätzlich nur mit Legalisierung akzeptiert ! Deutsche Scheidungsurkunden nur mit Rechtskraftvermerk !
Dan-Hochzeits-Service muss von jedem Paar schriftlich beauftragt und jetzt auch zusätzlich bevollmächtigt werden, den Antrag für ein Ehefähigkeitszeugnis bei der dänischen Agentur für FamilienRecht einreichen zu dürfen !
Mittels dieses 19seitigen auszufüllenden Antrags wird von der Agentur für FamilienRecht u.A. entschieden, ob ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann, oder auch nicht !
Ausländische Dokumente, insbesondere Scheidungsurteile sowie Sterbeurkunden (außerhalb des EU-Raumes), müssen grundsätzlich im jeweiligen Heimatland, zumeist vom Außenministerium, legalisiert werden !!!
Es gibt zwei Arten von Legalisierungen. Bei den Staaten, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, müssen die Urkunden vom jeweiligen Außenministerium mit einem Apostillen-Stempel versehen werden. Bei allen anderen Staaten muss eine dreiteilige Legalisierung erfolgen:
Die erste Legalisierung muss vom jeweiligen Justiz- oder Innenministerium, die Zweite vom jeweiligen Außenministerium und die dritte Legalisierung von der zuständigen dänischen Botschaft bzw. vom dänischen Konsulat vollzogen werden !!!
Einen Überblick aller weltweiten dänischen Botschaften und Konsulate finden Sie hier !
Alle Dokumente, die nicht in deutscher, dänischer oder englischer Sprache sind, müssen in eine der Sprachen übersetzt und, wie bereits erwähnt, eventuell auch legalisiert werden !
Asylbewerber und Personen, die sich mit "Duldung" bzw. mit einer "Aufenthaltsgestattung" in Deutschland bzw. der EU aufhalten, haben, wie ebenfalls schon erwähnt, leider keine Chance in Dänemark zu heiraten !
Auftrags-Formular(PDF 1,8 Mb)
Vollmacht (deutsch)(PDF 116 Kb)
Antrag Ehefähingkeitszeugnis (deutsch)(PDF 391 Kb)
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